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Alle Infos zur Bausparvertrag Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Bausparvertrag Kündigungsschreiben

Der Bausparvertrag wird zwischen Bausparer und Bausparkasse im Allgemeinen zum Zwecke einer Immobilienfinanzierung geschlossen. Eine Vertragskündigung ist in der Regel jederzeit – auch vorzeitig – möglich. Konkrete Kündigungsmodalitäten sind dennoch selbstredend den individualvertraglichen Bedingungen zu entnehmen, da diese von Bausparkasse zu Bausparkasse variieren können.

Grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist jedoch nach der vorangeschrittenen Vertragsdauer und wird in zwei Phasen eingeteilt. Erfolgt eine Kündigung noch innerhalb der sogenannten Ansparphase, können dem Bausparer erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, die Gründe dafür liegen in der Gesetzeslage: Zunächst entgeht dem Kunden bei vorzeitiger Kündigung das Recht auf ein zukünftiges Bauspardarlehen. Ferner verzichten die meisten Bausparkassen auf die Erstattung der jeweiligen Abschlussgebühr. Im schlechtesten Fall muss der Kunde bereits erhaltende staatliche Förderungen – wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage – zurückbezahlen. Neben den wirtschaftlichen Nachteilen bietet die Möglichkeit relativ zeitnah das Bausparguthaben gutgeschrieben zu bekommen, einen bedeutenden Vorteil.

Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der äußeren formalen Gestaltung einer Kündigung gibt es derzeit nicht, unter anderem liegt es daran, dass die Bausparkassen per se verpflichtet sind, dem Bausparer auf Wunsch das entsprechende Guthaben jederzeit auszuzahlen. Dennoch sollte eine Vertragskündigung stets schriftlich erfolgen, die Angabe von Gründen ist hingegen nicht notwendig. Da die Beweispflicht im Falle einer Kündigung beim Kündigenden liegt, sollte die Selbige als Einschreiben inklusive Rückschein versendet werden. Einige Bausparkasse stellen auf deren Website Online-Vordrucke zur Verfügung, die den konkreten Kündigungsprozess erleichtern und beschleunigen.

Befindet sich der Bausparer hingegen in der sogenannten Darlehensphase, kommt er im Falle einer Kündigung (auch bei vorzeitiger Kündigung) in der Regel ohne finanzielle Nachteile aus seinem Vertrag, da ihm gemeinhin das kostenlose Recht auf Sondertilgung zugesprochen wird. Dennoch sollte die Selbige nur dann vollzogen werden, wenn ihm eine andere Bausparkasse günstigere Vertragskonditionen bietet. In diesem Fall erfolgt die Kündigung analog der Vorangegangenen. Zwei alternative Vorschläge gibt es neben der Kündigung: Der Bausparer hat die Möglichkeit zum Bilden eines Teilbausparvertrages oder zum Verkauf des Selbigen.