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Alle Infos zur Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber Kündigungsschreiben

In der Regel liegt jedem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, aus dem unter Anderem die Tätigkeiten, die zu leistenden Wochenstunden und auch die Kündigungsfrist hervor geht. Dieser Arbeitsvertrag sollte hervor geholt werden, wenn es um die Kündigung geht. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen von Seiten des Arbeitnehmers. Für eine Kündigung muss kein Grund angegeben werden, da Arbeitnehmer jederzeit ein Unternehmen, in dem sie angestellt sind, verlassen können.

Zu berücksichtigen ist hier für den Arbeitnehmer, dass er, sofern er keinen neuen Job hat, eine Sperre von 3 Monaten beim Arbeitsamt erhält; in dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld.

Die Kündigung sollte entweder persönlich bein Personalchef abgegeben werden und quittiert werden oder per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht erfolgte. Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, die Kündigung nicht entgegen zu nehmen, da er Arbeitnehmer nicht gegen ihren Willen behalten kann.

Die Kündigung kann am Computer oder auch handschriftlich erfolgen, muss aber immer ein aktuelles Datum und eine Unterschrift in Handschrift enthalten. Nach Möglichkeit sollte eine Empfangsbestätigung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer übermittelt werden, zum Beispiel per Brief oder Kurzmitteilung. Der Grund der Kündigung kann angegeben werden; dies ist aber eine freiwillige Angabe.