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Alle Infos zur Kfz Versicherung Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Kfz Versicherung Kündigungsschreiben

Zu den Pflichtversicherungen gehörend, regelt die Kfz-Versicherung – im Sinne einer Haftpflichtversicherung – anfallene Schäden an Personen, Gegenständen oder anderen Kraftfahrzeugen. In den meisten Fällen geht die Kfz-Versicherung mit einer sogenannten Kaskoversicherung einher. Diese regelt Schäden, die am eigenen Auto entstehen, und wird je nach Abschluss als Teil- oder Vollkaskoversicherung kategorisiert. Der entsprechende Jahresbeitrag für eine Kaskoversicherung richtet sich nach unterschiedlichen Parametern (u.a. Fahrzeugtyp, jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugführer).

Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um einen Jahresvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. In der Regel beginnt der Vertrag am 1.1. eines Jahres und endet am 31.12. Die Laufzeit von einem Jahr verlängert sich aber automatisch um eine weitere einjährige Vertragslaufzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Entschließt sich der Versicherungsnehmer für eine Kündigung, so muss er folgende Kriterien beachten: Die Kündigung muss zunächst schriftlich erfolgen. Mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres – das konkrete Datum muss den einzelvertraglichen Bestimmungen entnommen werden – kann ordentlich gekündigt werden. Spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsendes muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Letzterer kontaktiert dann auch die zuständige Zulassungsstelle. Das Kündigungsschreiben sollte die Angabe der Versicherungsnummer und das entsprechende amtliche Kfz-Kennzeichen enthalten und per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

Eine außerordentliche Kündigung im Schadensfall ist für beide Vertragspartner unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der Schadensbearbeitung bei dem jeweiligen Vertragspartner eingehen. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung endet die Kfz-Versicherung mit Abmeldung des alten Fahrzeuges automatisch. Dem Versicherer kann im Rahmen der Neuzulassung oder des Fahrzeugwechsels fristlos gekündigt und zu einem anderen Anbieter gewechselt werden.

Das Sonderkündigungsrecht setzt im Fall einer Beitragserhöhung bei gleichbleibender Versicherungsleistung oder bei Vertragsänderungen ein und ermöglicht damit die Durchsetzung einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Vertragsänderungen muss die Kündigung schriftlich beim Versicherer vorliegen, wird aber frühestens zum Anfangsdatum der geplanten Beitragserhöhung rechtskräftig. Werden Beitragserhöhungen erst nach dem Jahreswechsel geplant, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen rückwirkend zu kündigen.

Der Kündigende sollte generell rechtzeitig eine neue Kfz-Versicherung abschließen.