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Alle Infos zur Rechtsschutzversicherung Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Rechtsschutzversicherung Kündigungsschreiben

Die Rechtsschutzversicherung basiert auf einem Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer. Zuständig für die finanzielle Absicherung des Kunden tritt die Rechtsschutzversicherung im Fall eines Rechtsstreites ein und übernimmt die anfallende Kostendeckung – unter anderem für anstehende Anwaltskosten, Gerichtskosten, Honorare für Sachverständige und Zeugengelder – in Anlehnung an die individualvertraglichen Bedingungen. Bei vorsätzlich intendierten rechtlichen Auseinandersetzungen tritt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht ein.

Je nach Leistungsumfang unterscheiden sich die Versicherungsverträge maßgeblich: Auf den individuellen Versicherungsnehmer abgestimmt, wird eine Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt, die entweder nur in bestimmten Rechtsgebieten oder (als kombinierter Vertrag) in nahezu allen rechtlichen Belangen greift.

Die jeweilige Vertragslaufzeit richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Parametern, umfasst aber in der Regel 12 Monate. Wird der Selbige nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsendes gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Vertragsjahr.

Einige Verträge haben eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Ordentlich gekündigt werden können diese erst unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des fünften Jahres. Ohne Kündigung verlängern sich diese Verträge im Allgemeinen stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.

Die außerordentlichen (fristlosen) Kündigungsgründe für beide Vertragspartner sind den allgemeinen Rechtsschutzbestimmungen (ARB) des individuellen Vertrages zu entnehmen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Versicherungsnehmer liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Versicherer die Kostendeckung für einen bestimmten Rechtsstreit ablehnt, obwohl er zur Selbigen verpflichtet ist. Auch eine Beitragserhöhung bei gleichbleibendem Leistungsumfang untersteht dem sogenannten Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung muss die Kündigung dann beim Versicherer vorliegen.

Ferner wird dem Rechtsschutzversicherer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung eingeräumt, wenn der Versicherungsnehmer mit seiner Beitragszahlung in Verzug gerät oder die Rechtsschutzversicherung mindestens zwei Mal im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen hat.

Grundsätzlich sind Kündigungen – unabhängig davon, ob sie ordentlich oder außerordentlich ausgesprochen werden – in schriftlicher Form zu erstellen und im Rahmen einer fristlosen Kündigungserklärung mit Angabe des Grundes zu versehen. Darüber hinaus sollte zur Sicherung eines übergangslosen Rechtsschutzes der Sachversicherungsvertrag erst dann gekündigt werden, wenn der neue Versicherer dem geplanten Versicherungsvertrag zugestimmt hat.