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Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen ich den bestehenden Untermietvertrag (Nummer) für die Wohnung (Nummer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 01.01.2023.

Mit freundlichen Grüßen

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Alle Infos zur Untermietvertrag Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Untermietvertrag Kündigungsschreiben

Untermietverträge werden in der Regel innerhalb der Wohnung eines Hauptmieters für ein oder mehrere Zimmer abgeschlossen. Rechtlich gesehen entspricht der Untermietvertrag einem klassischen Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Denn auch für den Untermietvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts wie beispielsweise die Kündigungsfrist. So unterscheidet sich auch diese Form eines Mietvertrages nicht von anderen Mietverträgen da auch er die Mietdauer, die Miethöhe sowie die Nebenkosten regelt. Wird ein Untermietvertrag gekündigt sollten einige wichtige Aspekte beachtet werden damit es nicht zu Missverständnissen, zeitlichen Verzögerungen oder gar Streit mit dem Hauptmieter kommen kann.

Ein Untermietvertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit fristlos gekündigt werden allerdings müssen die Gründe gesetzlich anerkannt sein. Zu diesen zählen neben Vertragsverletzungen, die Unzumutbarkeit der Wohnsituation sowie die Einschränkung der Privatsphäre. Darüber hinaus muss die Kündigung laut § 573 c, Absatz 3 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bis zum 15. des Monats erfolgen. Wurden andere Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter getroffen wie eine kürzere Kündigungsfrist ist diese aus mietrechtlicher Sicht unzulässig und gleichzeitig als Vertragsklausel unwirksam. Der Untermieter hat aber auch nach § 579, Absatz 2 des BGB keinen Kündigungsschutz und somit auch kein Recht Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen, die z. B. aufgrund eines Härtefalles ausgesprochen wurde.

Aber auch eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich denn sowohl Mieter als auch Vermieter können ohne Angabe von Gründen gleichermaßen den Vertrag jederzeit kündigen. Wirksam ist die Kündigung eines Untermietvertrages jedoch erst mit der Zustellung. Erhält der Untermieter die Kündigung also erst nach dem 15. des Monats gilt sie als unwirksam für den laufenden Monat. Die Kündigung des Untermietverhältnisses erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form und muss sowohl die Unterschrift des Vermieters als auch des Mieters enthalten denn weder eine mündliche noch eine Kündigung per Fax oder SMS ist ausreichend.