Moderne Internetseiten können viel, denn E-Commerce kunden werden immer anspruchsvoller. 3D Animation, Javascript und hochauflösende Bilder verschlingen aber bei der Programmierung der Seiten Unmengen an Speicherplatz. Unternehmen, die sich im Wachtum befinden und mehr Webspace benötigen oder ihre Internetseiten zukünftig intern auf Servern managen wollen müssen bei ihren Webhostern die Verträge kündigen.
Rechtssicherheit beim Versand essentiell
Die Kündigung ist grunsätzlich relativ einfach. Sie bedarf einer schriftlichen Form und muss nachverfolgbar bei dem Webhostanbieter eingetroffen sein. Als gerichtlich zugelassene Beweismittesl stehen dazu der Versandbericht beim Faxen und der Rückschein bei dem per Post versandten Schreiben zur Auswahl. Dabei zählt der Ausgangssstempel des Tages, an dem der Brifträger die Kündigung zugestellt hat. Typische Kündigungsfristen liegen bei drei Monaten. Das bedeutet, dass Verträge, die sich über einen gewissen Leistungszeitraum erstrecken bis drei Monate vor dem Ablauf der laufenden vertragszeit gekündigt werden dürfen. Wird beispielsweise am 1.04.2013 der Vertrag mit dem Webhoster abgeschlossen, so wäre der nächstmögliche Kündigungstermein bei einer Vertragslaufzteit von einem Jahr, die sich automatisch verlängert am 31.03.2014. Drei Monate vorher, also am 31.12.2013 ist also der letzte Kündigungstermin, an dem die ordentliche Kündigung beim Anbeiter eingegangen sein muss.
Außerordentlich und fristlos
Außerodentlich gekündigt werden kann nur, wenn der Webhoster seinen Vertragsleistungen nicht nachkommt, beispielsweise nicht den entsprechend großen Webspace oder die vereinbarte Zugriffs- oder Downloadrate über einen längeren Zeitraum (mindestens eine Woche ) bereit stellen kann.
Wichtig bei der Kündigung selbst ist die gleichzeitige Löschung der noch auf den Servern befindlichen Daten. Sie dürfen nicht von Dritten einsehbar sein oder weiterverwendet werden.
Anbieterwechsel können sich lohnen
Auch private internetseiten sind heutzutage kein seltenes Phanomän mehr. Dabei varrieieren die Preise im Markt stark. Wer also auf Grund von günstigeren Angeboten seinen Webhoster wechseln will muss auch auf die jewilig individuellen Kündigungsfristen des alten Anbeiters achten.
Kündigung des Webhosters
Kündigungsschreiben-Vorlage:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Beispielhoster
Beispielstraße 9
9999 Beispielort
Musterstadt, tt.mm.jjjj
Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit diesem Schreiben kündige ich Michael Muster, Mustergasse 2, 2222 Musterstadt den mit ihnen am Musterstadt, tt.mm.jjjj geschlossenen Webhostervertrag, Vertragsnummer 33333 zum Musterstadt, tt.mm.jjjj fristgerecht und ordentlich. Gleichzeitig bitte ich um die vollkommene Löschung aller auf dem Webaccount befindlichen Daten. Auch die erteilte Einzugsermächtigung erlischt zum Kündigungszeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie den Empfang und die Gültigkeit der Kündigung
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift Max Mustermann)
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