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Alle Infos zur Zeitungsabo Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Zeitungsabo Kündigungsschreiben

Mit der ordnungsgemäßen Kündigung, welche innerhalb einer vorgesehenen Frist zu erfolgen hat, können Sie im Regelfall jedes Abonnement beenden. Die Kündigungsfrist darf bei Verbrauchern nicht mehr als 3 Monate betragen. Ist im Vertrag die Kündigungsfrist nicht geregelt, so ergibt sich diese aus dem Gesetz. Unbefristeten Verträge können grundsätzlich jederzeit und ohne Kündigungsgrund beendet werden. In der Regel sehen aber auch hier die Verträge oder die AGB des Anbieters eine von Ihnen einzuhaltende Kündigungsfrist vor.

Bei befristeten Verträgen finden sich sehr häufig sogenannte „Verlängerungsklauseln“ die vorsehen, dass der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Vertragsende noch extra gekündigt werden muss, sich bei Stillschweigen des Verbrauchers aber automatisch wieder verlängert. Diese Klauseln sind nur wirksam, wenn der Anbieter Sie ausdrücklich und rechtzeitig, vor Ablauf der Frist, noch einmal hinweist. Nur der Hinweis in den Geschäftsbedingungen reicht nicht.

Für eine ordentliche Kündigung benötigen Sie keinen besonderen Kündigungsgrund. Es ist ausreichend, dass Sie den Vertrag nicht weiterführen möchten. Damit Ihre Kündigung schneller bearbeitet werden kann, und um Missverständnisse vorzubeugen, sollte Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Kundennummer und die Vertragsart enthalten.

Damit Sie die Frist einhalten können, ist es der Zeitpunkt Ihres Zugangs beim Anbieter entscheidend. Also sollten Sie genug Zeit für die Zustellung per Post einplanen.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes besteht außerdem die Möglichkeit, einen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

Sollte Vertrag oder die AGB keine ausdrückliche Regelung treffen, ist für Sie eine Formfreie Kündigung möglich. Bedenken Sie aber, dass eine Kündigung bereits wegen des Gesetzes schriftlich erfolgen und vom Kündigenden unterzeichnet werden sollte. Falls die Kündigung nach dem Gesetz nicht zwingend schriftlich erfolgen muss, wäre sie wegen der Beweisführung dennoch anzuraten.