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Alle Infos zur Arbeitsverhältnis Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Arbeitsverhältnis Kündigungsschreiben

Die Gründe für einen Arbeitsplatzwechsel reichen von einer höheren Vergütung, über interessantere Aufgabenbereiche oder bessere Arbeitszeiten bis hin zu persönlichen Gründen. Ganz gleich, weshalb Sie einen Jobwechsel in Betracht ziehen – Sie müssen in jedem Fall ein eindeutiges Kündigungsschreiben formulieren.

Seien Sie so fair und warten Sie nicht bis zum letzten möglichen Tag mit Ihrer Kündigung. Am besten informieren Sie Ihren derzeitigen Arbeitgeber zeitnah über den geplanten Jobwechsel. Auch, wenn Sie Ihrem Vorgesetzten in einem offenen Gespräch über Ihre Pläne in Kenntnis gesetzt haben, so ist eine schriftliche Kündigung unumgänglich. Die Fristen hierfür sind gesetzlich (§ 622 BGB) festgelegt und dementsprechend im Arbeitsvertrag nachzulesen. Als Arbeitnehmer können Sie in der Regel problemlos unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen.

Eine Kündigung muss im Grunde genommen nichts weiter als den Kündigungszeitpunkt enthalten. Ihre Beweggründe, ob nun persönlicher oder beruflicher Natur, können Sie in einem etwaigen Gespräch darlegen. Sollten Sie in einem sehr großen Betrieb arbeiten, ist es aufgrund der Zuordnung sinnvoll im Betreff Ihre Personalnummer anzugeben. Sofern Sie ein Zeugnis möchten, das nicht nur die Art des Arbeitsverhältnisses, sondern auch Ihre Leistung beschreibt, sollten Sie dies direkt im Kündigungsschreiben aufführen (qualifiziertes Arbeitszeugnis). Am besten reichen Sie Ihre Kündigung persönlich ein und lassen sich ein zweites, für Ihre Unterlagen bestimmtes, Exemplar als Bestätigung gegenzeichnen.