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Alle Infos zur Ausbildung Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Ausbildung Kündigungsschreiben

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein gemeinsamer Vertrag zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb. Dieser Abschluss kann bereits vor Ausbildungsbeginn, ohne die Einhaltung von Gründen oder Fristen, sowohl vom Azubi als auch vom Betrieb gekündigt werden.

Innerhalb der im Berufsausbildungsvertrag reglementierten Probezeit – laut § 20 des Berufsausbildungsgesetzes darf diese zwischen einem und vier Monat(en) betragen – besteht ebenfalls keine Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger allerdings schriftlich und vor Ablauf der Probezeit vorliegen. Der minderjährige Azubi kann den Ausbildungsvertrag jedoch nur mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters kündigen. Handelt es sich bei dem minderjährigen Auszubildenden indes um den Kündigungsempfänger, muss die Kündigungserklärung dem gesetzlichen Vertreter des Azubis ebenso vorliegen.

Prinzipiell darf der Ausbildungsbetrieb dem Azubi (innerhalb der Probezeit) auch nur dann kündigen, wenn er nicht gegen ein gesetzliches Verbot – wie beispielsweise dem Mutterschutzgesetz – verstößt.

Eine Kündigung, die nach der Probezeit ausgesprochen wird, unterliegt jedoch mehreren Formalien, die beide Vertragsparteien gleichermaßen einhalten müssen. Zunächst darf eine Kündigung nur aus wichtigen Gründen – die eine Weiteraufnahme des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar machen – erfolgen. Im Fall des Ausbilders muss darüber hinaus der Kündigungserklärung eine schriftliche Abmahnung mit Kündigungsandrohung (auch diese muss dem gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden) vorangegangen sein. Zudem muss der Ausbilder sämtliche Erziehungsmittel zur Steigerung des Leistungs- oder Verhaltensbereiches ausgeschöpft haben. Erst wenn diese nicht zu einem verbesserten Verhalten des Azubis beitragen konnten, hat der Betrieb die Möglichkeit zur schriftlichen Kündigung (unter Angabe des expliziten Kündigungsgrundes). Zeitlich betrachtet dürfen zwischen der Tatsache, die zur Kündigung geführt hat und dem Ausspruch der Kündigung maximal zwei Wochen liegen.

Eine Ausnahme stellt die Kündigung wegen Berufsaufgabe dar. Plant der Azubi seine Berufsausbildung gänzlich zu wechseln, hat er die Möglichkeit seinen derzeitigen Ausbildungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes aufzulösen.