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Alle Infos zur Ausbildungsvertrag Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Ausbildungsvertrag Kündigungsschreiben

Ein Ausbildungsverhältnis kann wie ein Arbeitsverhältnis gleichfalls gekündigt werden. Es gelten jedoch einige Besonderheiten. So ist die Kündigung für den Ausbildungsbetrieb zum Schutze der Auszubildenden erschwert. Nur während der Probezeit kann seitens des Ausbildungsbetriebes das Ausbildungsverhältnis ohne nähere Begründung und Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Die Probezeit beträgt bei einem Ausbildungsverhältnis mindestens 1 und höchsten 4 Monate. Nach Ablauf dieser Probezeit ist eine Kündigung seitens des Ausbildungsbetriebes nur noch aus wichtigem Grund möglich. Zudem bedarf die Kündigungserklärung dann einer ausdrücklichen Begründung.

Für den Auszubildenden ist die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wesentlich leichter. Bereits vor dem Beginn der Ausbildung und während der Probezeit kann seitens des Auszubildenden der Ausbildungsvertrag jederzeit gekündigt werden. Der Auszubildende ist hier an keine Fristen gebunden; einer Angabe von Kündigungsgründen bedarf es ebenfalls nicht.

Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis seitens des Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Dies dann, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufsausbildung entschieden hat. Wie der Ausbildungsbetrieb kann auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis fristlos aus einem wichtigen Grund kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt regelmäßig dann vor, wenn den Vertragsparteien die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ende der Ausbildungszeit nicht zumutbar ist. Für den Ausbildungsbetrieb sind hier sehr hohe Hürden gesetzt, was die die Geltendmachung eines wichtige Grundes betrifft. Ohnehin bedarf es regelmäßig einer vorherigen Abmahnung. Wird das Ausbildungsverhältnis seitens des Ausbildungsbetriebes gekündigt und ist der Auszubildende noch minderjährig, so ist die Kündigungserklärung den gesetzlichen Vertretern zuzustellen. Kündigt der minderjährige Auszubildende selbst, so bedarf es hierzu nicht der vorherigen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Voraussetzung ist nur, dass der Ausbildungsvertrag zuvor von den gesetzlichen Vertretern genehmigt worden ist. Der im nachfolgenden Musterkündigungsschreiben kündigende Auszubildende muss also das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.