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So kündigen Sie Berufsunfähigkeitsversicherung Kündigungsschreiben

Beide Vertragspartner, Versicherer und Versicherungsnehmer, können unter bestimmten Umständen den Versicherungsvertrag kündigen. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, dabei müssen die vertraglichen Besonderheiten berücksichtigt werden. Bei der Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitslosigkeit, Privatinsolvenz) fristlos zu kündigen.

Bei einer fristlosen Kündigung müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Bei einer fristgerechten Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Fristen einzuhalten.

Aus dem Kündigungsschreiben muss die Kündigungsabsicht des Vertragspartners klar und eindeutig hervorgehen. Bei jeder Kündigung muss darauf hingewiesen werden, dass dieser widersprochen werden kann. Ein Widerspruch muss ebenfalls schriftlich erfolgen, meist innerhalb von vier Wochen nach Empfang des Kündigungsschreibens.