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Alle Infos zur Festnetzanschluss Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Festnetzanschluss Kündigungsschreiben

In der Regel muss ein Telefonvertrag für den Festnetzanschluss mindestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend und automatisch um ein weiteres Jahr. Sicherheitshalber sollten Sie die Kündigungsfrist für Ihren Festnetzanschluss in den AGBs Ihres Telefonvertrages nachschlagen. Möglicherweise schreibt Ihr Festnetzanbieter eine andere Kündigungsfrist vor. Die AGBs finden Sie meist auf der Rückseite Ihres Vertrages für den Festnetzanschluss. Ist dies nicht der Fall, dann schauen Sie auf die Website der entsprechenden Telefongesellschaft.

Das Kündigungsschreiben für den Festnetzanschluss muss unbedingt folgende Daten enthalten: Ihren Namen und die Anschrift, den Namen des Festnetzanbieters und seine Firmenadresse, Ihre Rufnummer und Ihre Kundennummer, sowie den Kündigungszeitpunkt.

Die Kündigung des Festnetzanschlusses muss eigenhändig unterschrieben werden und den Empfänger rechtzeitig erreichen, um wirksam zu werden. Es empfiehlt sich das Kündigungsschreiben frühzeitig per Einschreiben abzusenden, um eine fristgerechte und wirksame Kündigung des Festnetzanschlusses zu gewährleisten.

Bei einer Tariferhöhung innerhalb der Vertragslaufzeit können Sie die Erhöhung ablehnen und mit dieser Begründung den Vertrag für Ihren Festnetzanschluss kündigen. Diese Sonderkündigung erfolgt zu dem Termin, an welchem die Tariferhöhung in Kraft getreten wäre.

Bei einem Umzug können Sie möglicherweise von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sollten die Leistungen Ihres Festnetzvertrages am neuen Wohnort nicht angeboten werden, dann können Sie Ihren Festnetzanschluss genau aus diesem Grund vorzeitig, zum Einzugstermin, kündigen.

Wenn Sie Ihre Festnetznummer zu einem neuen Telefonanbieter mitnehmen wollen, dann müssen Sie einen Portierungsantrag stellen. Der Antrag muss vor der Kündigung des aktuellen Telefonanbieters bei dem neuen Anbieter für den Festnetzanschluss gestellt werden.