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Alle Infos zur Förderverein Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Förderverein Kündigungsschreiben

Zu welchem Zeitpunkt die Mitgliedschaft in einem Förderverein gekündigt werden kann, wird zumeist bei Vertragsschluss mit den Mitgliedschaftsbedingungen, auch Satzung genannt, vereinbart. Nach Paragraph 39 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann diese Satzung regeln, dass ein Austritt aus dem Verein sich am Geschäftsjahr, bei dem Förderverein einer Schule also an einem Schuljahr oder Schulhalbjahr, orientieren kann. Auch Kulturvereine werden häufig von Fördervereinen unterstützt.

Diese vorgegebene Kündigungsfrist darf nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch höchstens zwei Jahre betragen. Die in Schulen anzutreffenden Fördervereine haben jedoch zumeist kürzere Kündigungsfristen, da sie sich am Schulbesuch der jeweiligen Schüler orientieren. Regulär liegen Fristen zur Kündigung bei drei Monaten. Zu prüfen ist, ob möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht besteht. Dies lässt sich anhand der Satzung ermitteln, die gegebenenfalls bestimmen kann, dass etwa im Falle des Fördervereins einer Schule ein Sonderkündigungsrecht bestehen kann, wenn der betreffende Schüler die Schule verlässt.

Mit Kündigung der Mitgliedschaft sollte zugleich eine möglicherweise erteilte Einzugsermächtigung widerrufen werden. Darüber hinaus sollte der konkrete angestrebte Kündigungszeitpunkt benannt werden.

Wird die Kündigung persönlich abgegeben, ist zu empfehlen, sich eine Empfangsbestätigung aushändigen zu lassen. Wird das Kündigungsschreiben per Post versandt, kann um Eingangsbestätigung sowie Bestätigung des Kündigungsdatums gebeten werden. Wer ganz sicher gehen möchte, dass die Kündigung eingeht, kann diese per Einschreiben gegebenenfalls mit Rückschein versenden.

Jedenfalls ist zu beachten, dass eine Kündigung in der Regel schriftlich zu erfolgen hat. Die Satzung kann etwas anderes bestimmen. Zumeist wird in der Satzung jedoch ausdrücklich die Schriftform verlangt werden.