Fristlose Kündigung als Vermieter Kündigungsschreiben

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Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich Ihnen das oben genannte Mietverhältnis fristlos aufgrund von "Grundangabe".

Genauere Begründung:

Listen Sie hier eventuelle Zahlungsverzüge oder das Fehlverhalten, möglichst mit Datumsangaben und so detailliert wie möglich, auf. Bei Zahlungsverzug sollten zudem sowohl die Summen des Zahlungsverzuges als auch eventuell beglichene offene Beträge aufgelistet werden.

Dieser Umstand berechtigt mich (gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3, BGB) dazu, Sie fristlos zu kündigen.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Wohnung binnen von 14 Tagen vollständig zu räumen und der Verwaltung/mir sämtliche Schlüssel zu übergeben. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass die Wohnung in vertraglich geregeltem Zustand zu übergeben ist. Eventuelle Schönheitsreparaturen müssen vor der Schlüsselübergabe durch Sie erledigt werden, oder werden im Anschluss durch mich - aber auf Ihre Kosten - in Auftrag gegeben. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich meine Rechte vor Gericht einklagen und alle dabei entstehenden Kosten gegen Sie geltend machen.

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gemäß § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.

Mit freundlichen Grüßen

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Alle Infos zur Fristlose Kündigung als Vermieter Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Fristlose Kündigung als Vermieter Kündigungsschreiben

Jedes Mietverhältnis unterliegt einem Vertrag, der auch Kündigungsfristen vorsieht. Das trifft aber nicht auf eine außerordentliche Kündigung zu. Und die können beide Vertragsseiten jederzeit aussprechen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Doch wie sollte ein solcher Grund aussehen? Und was sollte man bei einer fristlosen Kündigung als Vermieter unbedingt beachten?

Eine fristlose Kündigung kann man in der Regel nicht einfach so, aus üblichen Gründen, aussprechen. Liegt ein einmaliger Zahlungsverzug, eine einmalige Pflichtverletzung oder ein einmaliger vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor, muss man wohl oder übel dennoch den gewöhnlichen Weg über eine fristgerechte Kündigung gehen. Gründe für eine fristlose Kündigung müssen schwerwiegender sein, als die “üblichen” Kündigungsgründe. Beispiele hierfür sind, wenn eine Unzumutbarkeit vorliegt, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit von anderen gefährdet.

Unter Umständen kann man das Mietverhältnis jedoch auch fristlos kündigen, wenn erhebliche Zahlungsverzüge (mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Monaten) oder erhebliche Pflichtverletzungen vorliegen. Im reinen Fall eines Zahlungsverzugs kann jedoch bereits eine zeitnahe Begleichung der offenstehenden Beträge (binnen von zwei Monaten) dafür sorgen, dass eine fristlose Kündigung durch den Vermieter unwirksam wird.

Eine fristlose Kündigung kann aber auch dann ausgesprochen werden, wenn zwar “nur” eine Pflichtverletzung oder ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vorliegen, diese ein weiteres Mietverhältnis für die anderen Mieter und/oder den Vermieter jedoch unzumutbar macht. In jedem Fall muss und sollte eine mündlich ausgesprochene fristlose Kündigung immer schriftlich unterstrichen werden.