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Alle Infos zur Hausratversicherung Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Hausratversicherung Kündigungsschreiben

Die Hausratversicherung deckt Beschädigungen oder den Verlust von beweglichen Sachen im Haus oder in der Wohnung ab. Versichert sind unter anderem Möbel, Teppiche, Geschirr, alle im Haushalt vorhandenen Elektrogeräte, Bücher, Schmuck und Wertgegenstände und sogar Lebensmittelvorräte. Je nach Versicherungspolice kann eine Glasbruchversicherung zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn im Haushalt sehr viele wertvolle Gegenstände aus Glas vorhanden sind. Viele Policen versichern zudem Fahrräder, Sport- und Campingausrüstungen, Gartengeräte und alle beweglichen Sachen in zusätzlichen Räumen wie einem Gartenhaus. Versichert sind Schäden, die durch Wasser, Feuer und Einbrüche entstehen.

Beiträge und Versicherungssumme

Die Höhe des Beitrags für die Hausratversicherung richtet sich nach der Wohngegend sowie den Quadratmetern des Wohnraums. In einer Region, in der laut Statistik schon viele Versicherungsfälle eingetreten sind, ist der Beitrag deutlich höher. Versicherungsnehmer können die Beitragshöhe auch durch die Festsetzung einer bestimmten Versicherungssumme beeinflussen. Hier darf jedoch nicht der Fehler gemacht werden, den Wert des Hausrats zu niedrig anzusetzen, nur um Beiträge zu sparen. Im Ernstfall beruft sich die Versicherung auf die sogenannte Unterversicherung und ersetzt den entstandenen Schaden nur anteilmäßig. Beispiel: Der Hausrat hat einen Wiederbeschaffungswert von 50.00 Euro, als Versicherungssumme wurden jedoch nur 25.000 Euro vereinbart. Hier liegt eine Unterversicherung zu 50 Prozent vor. Wird der Computer im Wert von 1.200 Euro gestohlen, ersetzt die Versicherung nur 50 Prozent, also 600 Euro, den Rest trägt der Versicherte. Wichtig ist die Angabe des tatsächlichen Wiederbeschaffungswerts aller versicherten Gegenstände, nicht der Restwert. Viele Versicherte setzen die Versicherungssumme viel zu niedrig an. Sinnvoll ist eine regelmäßige Überprüfung des Hausrats und gegebenenfalls eine Anpassung der Versicherungssumme nach oben.

Kündigung der Hausratversicherung

Die Laufzeit einer Hausratversicherung beträgt in der Regel ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt ist. Manche Versicherer bieten längere Laufzeiten zu vergünstigten Beiträgen an. Um fristgerecht zu kündigen, muss der Versicherte drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Versicherungsnummer und dem Kündigungstermin. Gründe für die Kündigung können, müssen aber nicht angegeben werden. Neben der fristgerechten Kündigung zum Vertragsablauf ist es auch möglich, eine außerordentliche Kündigung vorzunehmen. Versicherte können innerhalb eines Monats nach einem Schadensfall oder nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsanpassung kündigen.