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Häufige Fragen zur HÖRZU Zeitschrift Kündigung

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Wie kann man die HÖRZU-Zeitschrift kündigen?

Die Kündigung der HÖRZU-Zeitschrift ist bar per Einschreiben oder per Fax möglich.

Bis wann muss die Kündigung bei HÖRZU eingehen?

Die Kündigung der HÖRZU-Zeitschrift muss spätestens zum Ende des Laufzeitraums bei dem Verlag eingehen.

Ist es notwendig, dass die Kündigung schriftlich erfolgt?

Ja, die Kündigung der HÖRZU-Zeitschrift muss schriftlich erfolgen.

Gibt es für die Kündigung eine Frist?

Ja, die Kündigung der HÖRZU-Zeitschrift muss mindestens 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei HÖRZU eingehen.

Wie kann man die Kündigung online bewerkstelligen?

Die Kündigung der HÖRZU-Zeitschrift ist durch uns, also http://kuendigungsschreiben.co, bequem online möglich.

Alle Infos zur HÖRZU Zeitschrift Kündigung

So kündigen Sie HÖRZU Zeitschrift

HÖRZU ist ein beliebtes deutsches Magazin und sein Schwerpunkt liegt auf aktuellen Nachrichten, dem Programm der Fernsehsender und Erlebnisberichten. Es ist eine der meistverkauften Zeitschriften Deutschlands und erscheint jeden Mittwoch. Wenn Sie nicht mehr in den Genuss von HÖRZU kommen möchten und die Zeitschrift kündigen wollen, sollten Sie sich über einige Details informieren.

Die erste Möglichkeit besteht darin, den Abonnementvertrag direkt bei der Verlagshaus G J Media Sales GmbH & Co. KG, die HÖRZU vertreibt, zu kündigen. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder Sie faxen die Kündigung an 0221/545-3937, schicken Sie eine E-Mail an info@guj.de oder senden Sie Ihre Kündigung per Post an G J Media Sales GmbH & Co. KG, Postfach 716477, 20547 Hamburg. Wenn Sie Ihre Kündigung per Post abschicken, sollten Sie sich einen Empfangsnachweis ausstellen lassen, um im Falle eines Falles nachweisen zu können, dass Sie die Kündigung abgeschickt haben. Vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift auf der Kündigung anzugeben und unbedingt die Kundennummer sowie das Abonnementdatum zu nennen.

Alternativ können Sie auch den Kundenservice unter 040/404025020 (Geomonitor) kontaktieren und dort Ihre Kündigung telefonisch vornehmen. Sollten Sie sich für diese Option entscheiden, vergessen Sie bitte nicht, unbedingt Ihre Anschrift, Ihre Kundennummer und das Abonnementdatum anzugeben.

Eine weitere Alternativ besteht darin, die Kündigung auf der offiziellen Website des Verlags vorzunehmen. Dazu gehen Sie einfach auf http://www.guj.de und klicken dort auf den Reiter ‘Abo & Service’, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf den Link ‘Abo-Kundenservice’. Anschließend folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Seite und füllen Sie das Kündigungsformular aus. Auch hier nicht vergessen, Ihre Kundennummer und das Abonnementdatum anzugeben.

Kündigen Sie Ihr HÖRZU-Abonnement rechtzeitig, um ein weitergehendes Vertragsverhältnis zu vermeiden, und nehmen Sie sich am besten einen Moment Zeit, um Ihre Kündigung schriftlich formulieren und versenden. Wenn alles richtig gemacht wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, die Sie sichern sollten, um im Zweifel nachweisen zu können, dass Ihr Abonnement abbestellt wurde.