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Alle Infos zur Internetanbieter Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Internetanbieter Kündigungsschreiben

Der Nutzung des Internets liegt immer ein Vertrag zugrunde, welcher zwischen Kunde und Internetanbieter geschlossen wird. Diesen kann der Kunde prinzipiell immer zum Ende einer Laufzeit hin kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde falsche Angaben gemacht, Gebühren nicht bezahlt oder in anderer Weise gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat. Das Entscheidende für eine wirksame Kündigung ist, dass sie von einem Vertragspartner ausgesprochen und die Frist eingehalten wird. Natürlich müssen auch die Angaben korrekt sein, damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann.

In der Regel haben die Verträge eine Mindestlaufzeit, sollte der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängert er sich automatisch. Eine fristgerechte Kündigung muss dem Anbieter vor Beginn der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich und mit Handschriftlicher Unterschrift vorliegen. Dabei ist das Datum des Posteingangs beim Anbieter entscheidend, und nicht wann die Kündigung verschickt wurde.

Grundsätzlich ist eine Kündigung auch per Fax möglich, es ist jedoch empfehlenswerter die Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein zu senden.

Die vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist zwar auch möglich, jedoch etwas schwieriger. Die Gründe und Bedingungen hierfür ergeben sich aus dem Vertrag.

Es ist zu empfehlen, eine Versandart zu wählen, welche nachzuweisen ist, denn die Nachweispflicht bei der ordnungsgemäßen Kündigung liegt beim Kunden.