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Alle Infos zur Konto Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Konto Kündigungsschreiben

Die Bedingungen zur Eröffnung und Führung eines Girokontos unterliegen dem Vertrag, der zwischen dem Kunden und der kontoführenden Bank geschlossen wird. Mit Unterzeichnung des Vertrages erfolgt automatisch ein Vermerk bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz Schufa). Da für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit bestehen soll, ein Girokonto zumindest auf Guthabenbasis zu führen, gilt für alle Banken die sogenannte Selbstverpflichtung. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Bank grundsätzlich dazu verpflichtet ist, jedem Kunden ein Girokonto zu eröffnen.

Besteht nun ein Vertrag zwischen dem Kunden und der kontoführenden Bank, kann dieser auch von beiden Vertragspartnern unabhängig voneinander gekündigt werden. Besonders bei vertragswidrigem Verhalten oder in Sonderfällen – wie beispielsweise einer Kontopfändung – hat die Bank das Recht, dem Kunden zu kündigen. In diesem Kontext kann der Kunde bei der Bank erfragen, ob zumindest die Möglichkeit bestünde, das Girokonto auf Guthabenbasis weiterzuführen.

Ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung von Fristen gestaltet sich die Kündigung ausgehend vom Kunden prinzipiell unkompliziert. Dennoch sollte man auf einige Dinge achten: Zunächst ist eine Kündigung nur dann rechtens, wenn sie – unter der Angabe der bestehenden Kontonummer – schriftlich und mit handschriftlicher Unterschrift bei der kontoführenden Bank vorliegt, eine Kündigung per E-Mail ist demnach ungültig. Ferner werden mit Kündigung des Girokontos keine Buchungen mehr seitens der Bank vorgenommen. Wenn das Kundenkonto noch Restguthaben aufweist, sollte im Kündigungsschreiben daraufhin gewiesen werden mit der Bitte das Restguthaben auf ein bestimmtes (neues) Konto zu überweisen. Um der gekündigten Bank das zu ermöglichen, müssen an dieser Stelle Kreditinstitut, Kontoinhaber und Bankverbindung des neuen Kontos genannt werden.

Zuletzt sollte man sicherstellen, dass alle Daueraufträge (zum Beispiel die Miete) und Bankeinzüge (beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung oder der Rundfunkbeitrag für die GEZ) auf das neue Konto überschrieben und alle Beteiligten auf den Kontowechsel hingewiesen wurden. Prinzipiell ist es ratsam, das „alte“ Konto erst dann zu kündigen, wenn bereits ein neues Girokonto besteht.