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Alle Infos zur Kreditkarte Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Kreditkarte Kündigungsschreiben

Seit geraumer Zeit stellen einige Kreditkartenanbieter Online-Kreditkarten zur kostenlosen Nutzung bereit. Ohne die Bindung an einen Mindestumsatz, bietet diese Art von Kreditkarte eine kostengünstige Alternative zur üblichen Variante, die man in der Geldbörse mit sich trägt. Doch um seinen Anbieter zu wechseln, bedarf es zunächst einer Kündigung des bestehenden Kreditkartenvertrags.

Kreditkartenverträge werden zwischen dem Kreditkartenunternehmen – nicht zu verwechseln mit der kreditkartenausgebenden Stelle wie beispielsweise die Bank – und dem Kreditkarteninhaber geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit umfasst in der Regel ein Jahr und verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit ist der Regelfall. Erinnert sich der Kunde nicht mehr an den konkreten Beginn des Vertrags, sollte er die Vertragsunterlagen hinsichtlich des Vertragsanfangsdatums überprüfen oder im Bedarfsfall bei der zuständigen Stelle hinterfragen.

Ist der Entschluss gefasst und die alte Kreditkarte soll gekündigt werden, ist dies unter der Berücksichtigung einiger Details ohne große Umwege möglich. Zunächst ist darauf zu achten, dass als Kündigungsempfänger das kreditkartenausgebende Institut eingetragen wird, dann kann die schriftliche Kündigungserklärung ohne die Angabe eines Kündigungsgrundes ordentlich (fristgerecht) vollzogen werden. Das Schreiben sollte das Vertragsende und die Anforderung einer Kündigungsbestätigung beinhalten.

Die entwertete Kreditkarte sollte beigelegt und die Lastschrifteinzugsermächtigung aufgehoben werden. Da die Beweispflicht im Rahmen einer Kündigung bei dem Kündigenden liegt, sollte derselbige seine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden, um eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung zu erhalten.

Besonderes Augenmerk gilt den eventuell noch ausstehenden Abbuchungen vom Konto. Sollten noch Rechnungen vom Kreditkartenkonto abgehen, ist darauf zu achten, dass die Höhe des Guthabens der Höhe der anfallenden Abbuchungen entspricht.

Neben der ordentlichen Kündigung hat der Kreditkarteninhaber die Möglichkeit seinen Vertrag außerordentlich (fristlos) aufzulösen. Unter Umständen kommt der Kunde auch frühzeitig aus seinem Kreditkartenvertrag, jedoch wird ihm der Jahresbetrag für die Kreditkarte in der Regel nicht erstattet.

Auch dem Kreditkartenanbieter ist es gestattet, sofern der Kunde seiner Sorgfaltspflicht (z.B. bei Weitergabe der PIN) nicht nachkommt, den Vertrag fristlos aufzulösen.