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Alle Infos zur Kündigungsschreiben der Arbeit wegen Krankheit Kündgung

So kündigen Sie Kündigungsschreiben der Arbeit wegen Krankheit

Die Kündigung des Arbeitsvertrages wegen Krankheit ist grundsätzlich möglich. Kündigt beispielsweise der Arbeitnehmer, so droht allerdings die Gefahr einer zwölf-wöchigen Sperrfrist seitens der Arbeitsagentur. Allerdings stellt die Krankheit des Arbeitnehmers regelmäßig einen sachgerechten Grund für eine Eigenkündigung dar. Es empfiehlt sich jedoch, sich durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest bestätigen zu lassen, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Fortsetzung der Tätigkeit nicht möglich ist.

Dieses Attest ist wichtig für die Arbeitsagentur, um zu beweisen, dass ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vorlag, um Sanktionen der Arbeitsagentur gleich entgegenzutreten. Ein derartiges Attest ist zudem wichtig für eine fristlose Eigenkündigung seitens des Arbeitnehmers. Denn diese ärztliche Bescheinigung, in der ausdrücklich klar gestellt sein sollte, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, damit sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers nicht verschlechtert, beweist den wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.

Der Arbeitnehmer muss diese fristlose Kündigung dann regelmäßig akzeptieren. Zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes muss die Kündigung dem Arbeitgeber zugegangen sein. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Vorschrift des Paragraphen 626 Abs. 2 Satz BGB.

Auch eine arbeitgeberseitige Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür sind aber eine Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers oder beispielsweise häufige Kurzerkrankungen. Zudem muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes seines Arbeitnehmers nicht zu erwarten ist. Insoweit wird von einer negativen Gesundheitsprognose gesprochen. Die Hürden für den Arbeitgeber sind hier sehr hoch gesteckt. Sinnvoll ist es daher, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorzuschlagen, um den betreffenden Arbeitnehmer beispielsweise nach einer längeren Krankheit wieder an seine Arbeit heranzuführen. Insoweit sollte abstellend auf einen gewissen Zeitraum die tägliche Arbeitszeit allmählich erhöht werden. Ist ein solches Verfahren durchgeführt worden, und hat sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers nicht gebessert, so ist dann eine personenbedingte arbeitgeberseitige Kündigung wegen Krankheit mit einem geringeren Prozessrisiko behaftet.