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Alle Infos zur Kündigungsschreiben des Arbeitgebers in der Probezeit Kündgung

So kündigen Sie Kündigungsschreiben des Arbeitgebers in der Probezeit

Die Probezeit ist – wie der Name schon sagt – eine Zeit der Probe. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und soll ein kürzeres Ausscheiden ermöglichen, falls gegenseitige Erwartungen nicht erfüllt werden können. Eine Probezeit kann in Arbeitsverträgen (sowohl in befristeten als auch in unbefristeten Verträgen) vereinbart werden und beträgt meistens 6 Monate. Eine gesetzliche Vorschrift zur Länge der Probezeit gibt es nicht.

Sehr wohl gibt es allerdings eine gesetzliche Vorgabe zur Kündigungsfrist während der Probezeit. Laut § 622 Abs. 3 BGB beträgt diese 2 Wochen und ist somit deutlich kürzer, als die reguläre, gesetzliche Kündigungsfrist. Somit endet das Arbeitsverhältnis im Falle der Kündigung während der Probezeit genau 2 Wochen nach Zugang der Kündigung. Privatvertraglich kann eine längere Kündigungsfrist während der Probezeit vereinbart werden; tarifvertraglich sind auch kürzere Fristen möglich. Hier ist unbedingt der Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag vor einer Kündigung zu prüfen, damit die vereinbarte Frist nicht verpasst wird. Die Kündigung zum 15. oder Monatsende wie während des regulären Arbeitsverhältnisses entfällt. Allerdings ist auf den fristgerechten Zugang des Kündigungsschreibens zu achten. Auch ist darauf zu achten, dass eine verkürzte Kündigungsfrist längstens während der ersten 6 Monate des bestehenden Arbeitsverhältnisses anwendbar ist.

Geht die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt als der vereinbarten Kündigungsfrist zu, wird die Kündigung zwar nicht ungültig, aber das Arbeitsverhältnis verlängert sich um die entsprechende Verspätung.