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Alle Infos zur Kündigungsschreiben für Arbeitgeber Kündgung

So kündigen Sie Kündigungsschreiben für Arbeitgeber

Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber wird in zwei Kündigungsarten unterschieden. Die fristgerecht, reguläre Kündigung und die fristlose Kündigung aus besonderem Grund.

Wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, benötigen Sie nach dem Kündigungsschutzgesetz einen anerkannten Grund für die fristgerechte Kündigung. Dies können betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe sein. Bedenken Sie, dass bei den letztgenannten Gründen möglicherweise eine vorherige Abmahnung notwendig ist.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende oder 15. des Kalendermonats. Mit der Zeit der Betriebszugehörigkeit wird die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert. Innerhalb der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Für die fristlose Kündigung muss ein triftiger Grund vorliegen. Dieser ist im § 626 BGB festgeschrieben. Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein.

Die Kündigung muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer postalisch unter Einhaltung der Kündigungsfrist zugestellt werden, sonst kann dieser Abfindungsforderungen gegen den Arbeitgeber stellen.

Schwangere Frauen bzw. Frauen bis vier Monate nach der Entbindung, sowie Mitarbeiter in Elternzeit dürfen grundsätzlich nicht entlassen werden. Nur in besonderen Fällen ist die Kündigung möglich. Dafür bedarf es der Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes bzw. des Amtes für Arbeitsschutz.

Ist ein schwerbehinderter Arbeitnehmer länger als sechs Monate bei Ihnen beschäftigt, so können Sie diesen nur mit der Zustimmung des Integrationsamtes kündigen.