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So kündigen Sie Lebensversicherung Kündigungsschreiben

Die Lebensversicherung basiert auf einem konkreten Vertrag zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. Gründe für den Abschluss einer Lebensversicherung liegen vornehmlich in der finanziellen Absicherung entweder des Versicherungsnehmers im Rentenalter oder der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers. Im letzten Fall zahlt die Lebensversicherung den Hinterbliebenen, die im Vertrag namentlich festgelegt wurden, eine vereinbarte Leistung. Bei Lebzeiten erhält der Versicherungsnehmer die Leistungszahlung als Einmalzahlung oder als monatliche Rente, je nach individualvertraglichen Bestimmungen.

Grundsätzlich haben beide Vertragspartner ein Kündigungsrecht. Demnach kann der Versicherer den Vertrag auflösen, wenn der Kunde beispielsweise falsche Angaben zu seiner Person oder seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat oder seiner Beitragszahlung selbst nach einem eingeleiteten Mahnverfahren nicht nachkommt. Kündigt der Versicherer aus Konsequenz den Vertrag, bleibt die Versicherung aber beitragsfrei bestehen.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer hingegen ist jederzeit unter Einbehaltung der vertraglich festgelegten Frist möglich, jedoch sollte der Kunde vorab prüfen, ob Alternativen zur Versicherungskündigung infrage kommen könnten. Der Versicherungsnehmer bekommt bei Kündigung nur den sogenannten Rückkaufswert erstattet und der Selbige ist in der Regel erheblich geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge. Ein Grund für den niedrigen Rückkaufswert liegt unter anderem darin, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Verwaltungs- und Abschlusskosten in den ersten Vertragsjahren veranschlagen und dadurch den Rückzahlungsbetrag deutlich mindern. Doch der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren den sogenannten Mindestrückkaufswert eingeführt, der bei Verträgen, die ab 2008 beschlossen wurden, greift.

Die Beleihung des Kredits lohnt sich insbesondere bei kurzen Vertragslaufzeiten und temporärem Geldbedarf. Oftmals bieten die Versicherer einen günstigen und flexiblen Kredit, der bis zur Summe des aktuellen Rückkaufswertes ausgezahlt werden kann. Da das Darlehen unabhängig von der Bonität ist, hat der Versicherer kein Recht auf eine Schufa-Abfrage.

Darüber hinaus kann sich der Kunde auch vor Ablauf des Vertragsendes den Rückkaufswert erstatten lassen, der jedoch gegen Abzug eines sogenannten Vorfälligkeitsdiskonts erfolgt.

Prinzipiell muss eine Kündigung – unabhängig davon ob sie vom Versicherer oder Versicherungsnehmer ausgesprochen wird – schriftlich und in Anlehnung an die vertraglich vereinbarten Kündigungsbedingungen erfolgen.