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Alle Infos zur Mietwohnung Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Mietwohnung Kündigungsschreiben

Mietverträge unterliegen den Bestimmungen des deutschen Mietrechts und bezeichnen eine Erklärung zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Mieter. Der individuelle Mietvertrag reglementiert die Rechte und Pflichten der entsprechenden Vertragspartner. Generell unterscheidet man befristete und unbefristete Mietverträge. Geht ein Vertrag nach der ersten Mietdauer in ein unbefristetes Mietverhältnis über oder ist von Beginn an auf eine unbefristete Mietdauer angelegt, handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag. Dieser kann fristgerecht – wobei die jeweiligen Fristen dem entsprechenden Vertrag zu entnehmen sind oder sich prinzipiell nach den allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts richten – gekündigt werden.

Im Gegensatz dazu endet das befristete Mietverhältnis automatisch an dem vertraglich vereinbarten Datum. Eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung vor Vertragsablauf ist in der Regel nicht möglich.

Im Allgemeinen kann eine Kündigung von beiden Vertragspartnern ausgesprochen werden. Die jeweiligen Mietverträge bieten in diesem Kontext die Basis zur Reglementierung der Kündigungsmodalitäten in Bezug auf die entsprechenden Kündigungsrechte und Kündigungsfristen. Ungeachtet dessen ob die Kündigung des Vertrages vom Vermieter oder Mieter ausgeht, handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, da der Kündigungsausspruch lediglich von einer Partei ausgeht.

Grundsätzlich muss die Kündigung schriftlich und gemäß dem Kündigungsrecht unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. Bei einer ordentlichen Aufhebung des Mietverhältnisses muss der Kündigende die vertraglich festgehaltene Frist – in der Regel drei Monate im Voraus – einhalten. Ferner ist darauf zu achten, dass die Kündigung von allen Mietparteien, die im Vertrag aufgeführt sind, handschriftlich unterschrieben werden muss. Die Kündigungserklärung muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Empfänger eingehen, da dieser Monat ansonsten nicht bei der Berechnung der Frist berücksichtigt werden kann. Demzufolge sollte der Kündigende sichergehen, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht, dann erst mit Eingang ist die Kündigung wirksam.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung seitens des Mieters sind beispielsweise die Versäumnis der Pflichtwahrnehmung des Vermieters oder ein gegebenenfalls gesundheitsgefährdender Verbleib in der Wohnung.

Handelt der Mieter vertragswidrig im Sinne eines Hausfriedensbruches, kommt er seiner Mietzahlung nicht nach oder meldet der Vermieter Eigenbedarf an der entsprechenden Wohnung an, hat er die Möglichkeit, dem Mieter (fristgerecht) zu kündigen.