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Alle Infos zur Unfallversicherung Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Unfallversicherung Kündigungsschreiben

In aller Regel werden Versicherungen ordentlich gekündigt.Will heißen die Verträge verfügen über sogenannte Kündigungsklauseln, in denen die Vertragslaufzeit festgehalten wird. Nach neuster europäischer Rechtsprechung darf diese nicht die maximal zulässige Frist von drei Jahren übersteigen. Das bedeutet beim Vertragsabschluss kann der Vertragsnehmer erstmalig nach drei Jahren ordentlich und fristgerecht die Unfallversicherung kündigen. Viele Versicherer verfügen aber auch über deutlich kürzere Vertragslaufzeiten von typischerweise einem Jahr. Hier kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Das bedeutet, wenn der Vertrag am 1.1.2013 abgeschlossen wurde kann er ab dem Abschlussdatum fristgerecht bis zum 31.9.2013 schriftlich mit Wirkung zum 31.12.2013 gekündigt werden.

Außerordentliche Begründungen

Außerordentliche Kündigungsgründe für einen Versicherungsvertrag gibt es natürlich auch. Wenn der Versicherer vorsätzlich nicht seiner Leistungspflicht nachkommt, also ein Schaden entstanden ist der nachweislich von ihm geregelt werden müsste, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf außerordentliche Kündigung. Voraussetzung ist ordnungsgemäße Meldung des Schadens und eine entsprechende Frist für den Versicherer zur Regulierung. Nach Abmahnung ohne Reaktion ist dann die Kündigung möglich.

Auch im Falle einer Schadensregulierung mit anschließender Erhöhung des Versicherungsbeitrages oder des Risikoaufschlages ermächtigt den Versicherungsnehmer zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages. Im Umkehrfall können auch Versicherer Verträge fristlos außerordentlich kündigen, wenn Versicherungsnehmer vorsätzlich Falschangaben im Vertrag gemacht haben. Dazu reicht es beispielsweise schon bei Unfallversicherungen unrichtige Beschreibungen von Gesundheitszustand, Berufsgruppe oder Alter gemacht zu haben. Auch Änderungen dieser Parameter sind unverzüglich an die Unfallversicher weiterzugeben.

Schriftform und Postversand ratsam

Die Kündigung ist in der Regel nur in Schriftform rechtskräftig und sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein Versand werden. Damit kann im Nachhinein bei Unklarheiten nachgewiesen werden, dass das Schreiben fristgerecht an den Versicherer Versand und dort auch entgegen genommen wurde. Auch Vertraglich vereinbarte Änderungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen zulässig. So können auch Kündigungen per Email oder Fax vom Versicherer als rechtlich zulässig deklariert werden. Hier ist aber der Nachweis deutlich schwieriger. Da im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung um die Kündigung die Beweislast auf Seiten des Versicherungsnehmers liegt, er also beweisen muss, dass der die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingetroffen ist, sollte grundsätzlich der Postweg bevorzugt werden.